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   OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07   

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https://dejure.org/2007,4493
OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07 (https://dejure.org/2007,4493)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.2007 - 31 Wx 49/07 (https://dejure.org/2007,4493)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 2007 - 31 Wx 49/07 (https://dejure.org/2007,4493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern; Zulässigkeit der Befristung einer Geschäftsführerbestellung; Wirksamkeit einer von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Satzungsbestimmung ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkungen bei Bestellung eines Notgeschäftsführers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einschränkungen bei Bestellung eines Notgeschäftsführers auf konkret zu bezeichnende Aufgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 281
  • BB 2007, 2311
  • Rpfleger 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Ferner muss ein dringender Fall gegeben sein, der nur anzunehmen ist, wenn die Gesellschaftsorgane selbst nicht in der Lage sind, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen und der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Notgeschäftsführerbestellung Schaden drohen würde oder eine alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte (vgl. BayObLGZ 1998, 179/183; Staudinger/Weick BGB Bearbeitungsstand 2005 § 29 Rn. 7).

    Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen zu lösen (BayObLGZ 1998, 179/184; OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205).

    Liegen die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers vor, ist das Gericht verpflichtet, die Geschäftsführungsbefugnis des Notgeschäftsführers auf das sachlich Notwendige zu beschränken, um den Eingriff in das Bestellungsrecht der Gesellschafter nicht weiter auszudehnen, als dies nach Art und Dringlichkeit des geltend gemachten Bedürfnisses erforderlich ist (BayObLGZ 1998, 179/186).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05

    Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen zu lösen (BayObLGZ 1998, 179/184; OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205).

    Ein Notgeschäftsführer kann nur dann bestellt werden, wenn eine zur Übernahme dieses Amtes bereite Person zur Verfügung steht (OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205; OLG Hamm NJW-RR 96, 996).

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Eine Ausnahme hiervon gilt nach herrschender Meinung nur für die Abberufung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund, die stets mit einfacher Mehrheit möglich sein soll (vgl. BGHZ 86, 177/179; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 38 Rn. 18; MünchHdbGftsR/Marsch-Barner/Diekmann § 42 Rn. 60; a.A. Baumbach/ Hueck/Zöllner/Noack § 38 Rn. 27).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Es muss gewährleistet sein, dass die Vertretung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiellrechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BayObLG NZG 2000, 41/42; BGH NJW 1981, 1041; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13 Rn. 29; Zöller Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 56 Rn. 13).
  • OLG München, 14.07.2005 - 31 Wx 12/05

    Beschränkung des Aufgabenkreises des gerichtlich bestellten Notliquidators der

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Ihnen ist Gelegenheit zu geben, eine geeignete Person vorzuschlagen oder sich zur Person des in Aussicht genommenen Geschäftsführers zu äußern (vgl. BayObLGZ 1980, 306/313; Senatsbeschluss GmbHR 2005, 1431/1433 zum Notliquidator).
  • BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81

    Zur Anmeldung der bereits erfolgten Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Hierfür kann ein Notgeschäftsführer bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1981, 227/231), wenn - wie hier - kein anmeldeberechtigter (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer vorhanden ist.
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99

    Gesellschaftsrecht; Bestellung eines GmbH-Gesellschafters zum Notgeschäftsführer

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amts eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. KG NJW-RR 2001, 900/901 m.w.N.), ist es zweckmäßig und geboten, dass das Gericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht.
  • OLG Hamm, 04.12.1995 - 15 W 399/95
    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Ein Notgeschäftsführer kann nur dann bestellt werden, wenn eine zur Übernahme dieses Amtes bereite Person zur Verfügung steht (OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205; OLG Hamm NJW-RR 96, 996).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99

    Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Es muss gewährleistet sein, dass die Vertretung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiellrechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BayObLG NZG 2000, 41/42; BGH NJW 1981, 1041; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13 Rn. 29; Zöller Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 56 Rn. 13).
  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 90/96
    Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07
    Die Auswahl eines zu bestellenden Notgeschäftsführers obliegt dem Gericht, das verpflichtet ist, eine unparteiische Person zu bestellen und an Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist (BayObLGZ 1996, 129/131).
  • BayObLG, 07.10.1980 - BReg. 1 Z 24/80
  • OLG Köln, 27.06.2019 - 18 Wx 11/19

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Es erscheint allerdings sowohl möglich als auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten, den Aufgabenkreis des Notgeschäftsführers darauf zu beschränken (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.09.2007 - 31 Wx 49/07 - FGPrax 2007, 281f.), die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gesellschafter einen neuen Geschäftsführer bestellen, nämlich die Änderung der Gesellschafterliste entsprechend der Erbfolge und die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines Geschäftsführers.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - 3 Wx 302/15

    Bestellung eines Notgeschäftsführers wegen unklarer Vertretung einer GmbH;

    Im letztgenannten Fall ist das Notbestellungsverfahren, sofern die weiteren Erfordernisse vorliegen, durchaus eröffnet (zu allem Vorstehenden: BayObLG NJW-RR 1999, 1259 ff.; OLG München FGPrax 2007, 281 ff.; OLG Frankfurt FGPrax 2006, 81 f.; Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 35 Rdnr. 7a; Lutter/Hommelhoff-Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl. 2012, vor § 35 Rdnr. 13-16 und 21; Scholz-Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, 11. Aufl. 2012, § 6 Rdnr. 94-103; GK GmbHG-Paefgen a.a.O., Rdnr. 82-87 und 93).
  • OLG Schleswig, 04.12.2012 - 2 W 49/12

    Antrags- und Beschwerdebefugnis von Vorstandsmitgliedern eines Vereins im

    Dieses ist verpflichtet, eine unparteiische Person zu bestellen, und dabei an Anträge der Beteiligten nicht gebunden (OLG München, FGPrax 2007, S. 281 ff.).

    Findet sich trotz Ausschöpfung der gebotenen Ermittlungsmöglichkeiten keine geeignete und zur Übernahme des Amtes bereite Person, ist der Antrag auf Bestellung des Notvorstandes im Ergebnis zurückzuweisen (OLG München, FGPrax 2007, S. 281 ff.).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13

    Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung

    Dabei hat das Gericht sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 BGB eng auszulegen, weil die Ernennung eines Notgeschäftsführers einen schwerwiegenden hoheitlichen Eingriff in die Gesellschaftsautonomie und das Bestellungsrecht der Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG) darstellt (vgl. insgesamt u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 27.07.2005, a.a.O; OLG München, Beschluss vom 11.09.2007, Az. 31 Wx 49/07; BayObLG, Beschluss vom 28.09.1995, Az. 3Z BR 225/95 und vom 12.08.1998, Az. 3 Z BR 456/97; jeweils zitiert nach juris).

    Auch aus dem Umstand, dass möglicherweise Jahresabschlüsse der Gesellschaft dringlich aufzustellen sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG München, Beschluss vom 11.09.2007, a.a.O.), ist nicht ersichtlich, inwieweit hier eigene Rechte oder Pflichten der Beschwerdeführerin durch die beantragte Notgeschäftsführerbestellung unmittelbar beeinflusst werden oder aber - soweit damit überhaupt andere Anforderungen an den Beteiligtenbegriff verbunden sind - zumindest ein schutzwürdiges rechtliches Interesse der Beschwerdeführerin besteht.

  • LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18

    Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist insoweit vergleichbar der des Amtsgerichts bei der Bestellung eines Vereinsvorstands (Fitting, 29. Aufl. 2018, § 76 BetrVG, Rn. 25), bei der ebenfalls eine unparteiische Person zu bestellen ist und keine Bindung an Bestellungsvorschläge besteht (OLG München, Beschluss vom 11. September 2007 - 31 Wx 49/07 -, Rn. 27, juris; NK-BGB/Heidel/Lochner, 3. Aufl. 2018, § 29 BGB, Rn. 6).
  • OLG München, 12.08.2010 - 31 Wx 139/10

    Verein: Einwendungen gegen die Vorstandswahl bei gleichzeitigem Antrag auf

    Diese Voraussetzungen sind eng auszulegen (OLG München Rpfleger 2008, 140 m.w.N.).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Dabei ist es nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, dessen Gegenstand eine gerichtliche Not- und Eilmaßnahme darstellt, vereinsinterne Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten zu klären (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 4 der BA; Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; OLG München, Beschluss vom 11. September 2007 - 31 Wx 49/07 - juris Rdn. 15).
  • AG Lemgo, 22.06.2012 - 6 AR 139/12

    Notvorstand, Stiftung

    Hier kann die Stiftung aktuell ihrer in § 7 des Stiftungsgesetzes für das Land NRW auferlegten Pflicht nach Übersendung der Jahresabrechnung nicht nachkommen (Rpfleger 2008, 140ff.).
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